Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz: Wichtige Änderungen im Betriebsrentenrecht ab 2026

Das Gesetz bringt neue Abfindungsmöglichkeiten, erweitert die Entgeltumwandlung und flexibilisiert den vorzeitigen Rentenbezug.

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz treten seit Januar 2026 zahlreiche Än­derungen im Betriebsrentenrecht in Kraft. Sie betreffen unter anderem höhere Abfin­dungsgrenzen für Kleinanrechte, neue Abfindungsmöglichkeiten zugunsten der gesetz­lichen Rentenversicherung, flexiblere Regeln zum vorzeitigen Rentenbezug sowie die Einführung betrieblicher Optionssysteme zur automatischen Entgeltumwandlung. Ar­beitgeber sollten prüfen, welche Auswirkungen diese Neuerungen auf bestehende Pro­zesse und Versorgungsordnungen haben.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum glei­chen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort un­ter „Aktuelles“ gespeichert ist.