Reisekosten ab 2026: Neue Pauschalen für Auslandsreisen

Das BMF legt Sachbezugswerte für Mahlzeiten und deren steuerliche Anwendung für 2026 fest.

Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten ab 2026: Steuerliche Behandlung

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die Arbeitnehmer arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt erhalten. Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktualisierten Werte veröffentlicht. Für Arbeitgeber ist diese Anpassung besonders relevant, da sie unmittelbare Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten hat.