Aktionsprogramm zur Stärkung der Tarifbindung

Gewerkschaftsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Die Bundesregierung arbeitet weiter am Aktionsprogramm zur Stärkung der Tarifbin­dung. Ein Bundes­tariftreuegesetz ist schon in die parlamentarische Arbeit eingebracht worden.

Jetzt wurde im Bundestag am 4.12.2025 beschlossen, dass Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 zusätzlich zum “Arbeitnehmerpauschbetrag” bei der Ermittlung der Einkom­mensteuer abgesetzt werden können. Der Bundesrat muss allerdings noch zustim­men. Bei allen Mit­gliedern von Gewerkschaften, deren be­rufsbezogene Werbungs­kosten die Höhe des Ar­beitnehmer-pauschbetrags von 1.230 Euro nicht über­schreiten, hatte der Beitrag bei der Steuererklärung bislang keinen zusätzlichen Einspar-Effekt. Dies wird sich durch die Ge­setzesänderung ändern.
Zur Stärkung der Tarifbindung will nun auch die Landesregierung NRW ein Tariftreue­ge­setz einbringen. Schon Im Koalitionsvertrag der Schwarz-Grünen-Landesregie­rung ist im Juni 2022 das Thema Ta­rifbindung und Vergabe verankert worden. Nach­dem nun das Bundesgesetz zur Tariftreue vorliegt, zieht nunmehr auch die Landes­re­gierung nach mit verschiedenen Eckpunkten

Ein solches Gesetz ist äußerst kritisch. Wenn der Staat Löhne per Rechtsverordnung vor­gibt und dadurch sogar bestehende Tarifverträge verdrängt, schwächt er im Ergeb­nis die Tarifautonomie, statt sie zu stärken.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.