Erfreuliche Nachrichten: Förderung von Weiter- und Fort­bildungsmaßnahmen der Mitgliedsunternehmen

Der Verband kann seinen Mitgliedern eine finanzielle Unterstützung für Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter gewähren, die an einem Standort im Verbands­gebiet arbeiten.

Gefördert werden Weiter- und Fortbildungs­maßnahmen, die zu einer IHK-Prüfung führen (wie z.B. Industriemeister IHK, Techniker IHK, Bilanzbuchhalter IHK, etc.). Es werden pro geförderten Mitarbeiter pro Maßnahme pauschal bis zu 10.000 € gezahlt und dabei maximal drei Mitarbeiter pro Mitglieds­unternehmen pro Kalenderjahr gefördert, so dass bis zu 30.000 € pro Mitglieds­unternehmen pro Jahr gefördert werden können. Zahlungen erfolgen dabei aus­schließlich an die Mitglieder, nicht an die Mitarbeiter. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung durch den Verband besteht nicht.