Der Verband kann seinen Mitgliedern eine finanzielle Unterstützung für Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter gewähren, die an einem Standort im Verbandsgebiet arbeiten.
Gefördert werden Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen, die zu einer IHK-Prüfung führen (wie z.B. Industriemeister IHK, Techniker IHK, Bilanzbuchhalter IHK, etc.). Es werden pro geförderten Mitarbeiter pro Maßnahme pauschal bis zu 10.000 € gezahlt und dabei maximal drei Mitarbeiter pro Mitgliedsunternehmen pro Kalenderjahr gefördert, so dass bis zu 30.000 € pro Mitgliedsunternehmen pro Jahr gefördert werden können. Zahlungen erfolgen dabei ausschließlich an die Mitglieder, nicht an die Mitarbeiter. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung durch den Verband besteht nicht.


