Die Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Die Engelttransparenzrichtlinie ist vom deutschen Gesetzgeber bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Es daher von entscheidender Bedeutung, dass die Umsetzung für die Unternehmen möglichst bürokratiearm erfolgt. Die BdA hat daher für die Arbeitgeberverbände an der Umsetzung entsprechender Vorschläge in einer Kommission mitgearbeitet. Gerade tarifgebundene Unternehmen sollen bei Auskunftsansprüchen und Berichtspflichten bessergestellt werden. Der Abschlussbericht befasst sich insbesondere mit Fragen zur Umsetzung der Berichtspflicht und zur Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs.
So soll bei tarifgebundenen Unternehmen die Vergleichsgruppe zunächst anhand der tariflichen Entgeltgruppe erfolgen. Hieraus folge, dass den Betriebsräten bei dieser Vergleichsgruppenbildung kein Mitbestimmungsrecht zustehe. Grundsätzlich folgt die Kommission der Ansicht, dass in Tarifverträgen die Vermutung einer angemessenen Vergütung bestehe. Die besondere Bedeutung der vertrauensvollen Zusammenarbeit unterstreicht zudem die BdA in einem Sondervotum.
Die Berichtspflicht müsse grundsätzlich für Unternehmen unter 100 Beschäftigten entfallen. Auch der Auskunftsanspruch müsse möglichst bürokratiearm umgesetzt werden. Hier wird vorgeschlagen, die Textform zuzulassen, die Anspruchsberechtigung zeitlich zu begrenzen und dass die Auskunft nur das Gesamtbruttoentgelt umfasse.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


