Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 22.05.2025, 5 Sa 284 a/24, rechtskräftig) hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach entzündeter Tätowierung zurückgewiesen, da den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit treffe.
Entgeltfortzahlung ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nur dann zu erbringen, soweit die Arbeitsunfähigkeit nicht durch den Arbeitnehmer selbst verschuldet ist. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bei einer Tätowierung hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 22.05.2025, 5 Sa 284 a/24, rechtskräftig) einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach einer entzündeten Tätowierung negiert. Die klagende Arbeitnehmerin hatte sich am Unterarm tätowieren lassen und in der Folgezeit entzündete sich diese tätowierte Hautstelle. Dies führte zu einer Fehlzeit von rund einer Woche, die durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt war. Das Landesarbeitsgericht hat im Ergebnis die Sichtweise des beklagten Arbeitgebers bestätigt und einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht anerkannt. Denn nach einer Tätowierung müsse damit gerechnet werden, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet. Diese Komplikation wird bei Einwilligung in die Tätowierung billigend in Kauf genommen. Führt diese Komplikation zur Arbeitsunfähigkeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Aufgrund der vorliegenden konkreten Umstände dieses Falls war von einem die Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers ausschließenden Verschuldens von Arbeitnehmerseite auszugehen.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigt also, dass nach konkreter Sachverhaltswürdigung ein Eigenverschulden die Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers ausschließen kann.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


