Geplante Sachbezugswerte 2026

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 werden auf Grundlage der sich zum 30.06.2025 maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst.
 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.

Auf Basis der Verbraucherpreissteigerung im Zeitraum von Juni 2024 bis Juni 2025 erfolgt für das Jahr 2026 eine Anpassung der Sachbezugswerte für Verpflegung. Der monatliche Wert wird dabei um 4,5 % angehoben – von bisher 333 € auf künftig 345 €.

Dieser Gesamtwert setzt sich zusammen aus folgenden Teilwerten:

•           Frühstück von 71 € (2024: 69 €),

•           Mittagessen von 137 € (2024: 132 €) und

•           Abendessen von 137 € (2024: 132 €).

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.