Ab 2026 soll sie nur noch 4,9 Prozent betragen.
Die Künstlersozialabgabe wird in Höhe eines für alle abgabepflichtigen Unternehmen geltenden einheitlichen Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten erhoben. Er beträgt im Jahr 2025 5,0 %.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2026 erstellt. Es ist geplant, den Abgabesatz auf 4,9 % abzusenken.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.