Tandemberatung: Bewertung von Arbeitsaufgaben und Eingruppierung von Beschäftigten

Immer wichtiger werden Tandemberatungen für unsere Mitglieder. Nur die gemeinsame Beratung durch die Rechtsabteilung und die Abteilung Arbeitswirtschaft führt zu sachgerechten Ergebnissen.

Ein Beispiel hierzu sind Eingruppierungen und die Bewertung von Aufgabenbeschreibungen. Für die Bewertung der Arbeitsaufgaben ist es erforderlich, dass die Tätigkeiten detailliert beschrieben werden. Dafür müssen die Aufgabenbeschreibungen eindeutig und zutreffend formuliert werden. Im Rahmen der Beratung durch unsere Ingenieure in der Abteilung Arbeitswirtschaft werden Hinweise zur Modifizierung und Erstellung von Aufgabenbeschreibungen gegeben. Danach werden die Arbeitsaufgaben in die tarifliche oder betriebliche Entgeltgruppe eingestuft. Anschließend erfolgt die Eingruppierung des Beschäftigten. Der Arbeitgeber hat die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einzuholen. Im Arbeitgebernet stellen wir hierzu Muster bereit.

Eine Beratung der Rechtsabteilung ist erforderlich, wenn sich beispielweise in diesem Zusammenhang Arbeitsaufgaben von Beschäftigten ändern. Zunächst ist der Arbeitsvertrag zu prüfen. Besteht im Rahmen des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber die Möglichkeit, den Beschäftigten mit der Wahrnehmung der neuen Aufgaben heranzuziehen? Werden die Grenzen des Direktionsrechts im Einzelfall überschritten, ist eine arbeitsvertragliche Änderung im Sinne einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Arbeitsvertragsparteien oder qua Änderungskündigung notwendig. Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber, wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert? Sachgerechte Lösungen finden sich in all diesen Fällen nur durch eine gemeinschaftliche und abgestimmte Beratung, wie sie von der VBU angeboten werden.

Ähnliche komplexe Fragestellungen für eine Tandemberatungen sind die Neugestaltung betrieblicher Entlohnungssysteme wie beispielweise eine Prämienregelung.