Verhaltensbedingte Kündigung

Grundlagen und praktische Herangehensweise

Was?

  • Abgrenzung ordentlich/außerordentlich
  • Identifikation der Pflichtverletzung
  • "Low Performer"
  • Abmahnung
  • Anhörung des Betriebsarzt

Warum?

Die verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt keine Sanktion vergangenen Fehlverhaltens dar, sondern soll als letztes Mittel zukünftiges Fehlverhalten ausschließen. In der Praxis bestehen häufig Unsicherheiten, ob direkt gekündigt oder zunächst eine (weitere) Abmahnung ausgesprochen werden sollte. Auch die Identifikation der vorliegenden Pflichtverletzung fällt mitunter schwer.

Anmeldung im ArbeitgeberNet oder per E-Mail:
paffenholz@vbu-net.de

Wer?

Personalleiter / Personalreferenten

Termin

8. November 2023 14:00 bis 16:30 Uhr

Veranstaltungsort

Haus der VBU
Wettinerstraße 11
42287 Wuppertal

Anmeldeschluss

1. November 2023

Seminargebühr

im Mitgliedsbeitrag enthalten

Die Referenten

Roland Joschko Rechtsanwalt (SyndRA)