Verhaltensbedingte Kündigung
Grundlagen und praktische HerangehensweiseWas?
- Abgrenzung ordentlich/außerordentlich
- Identifikation der Pflichtverletzung
- "Low Performer"
- Abmahnung
- Anhörung des Betriebsarzt
Warum?
Die verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt keine Sanktion vergangenen Fehlverhaltens dar, sondern soll als letztes Mittel zukünftiges Fehlverhalten ausschließen. In der Praxis bestehen häufig Unsicherheiten, ob direkt gekündigt oder zunächst eine (weitere) Abmahnung ausgesprochen werden sollte. Auch die Identifikation der vorliegenden Pflichtverletzung fällt mitunter schwer.
Anmeldung im ArbeitgeberNet oder per E-Mail:
paffenholz@vbu-net.de
Wer?
Personalleiter / Personalreferenten
Termin
8. November 2023 14:00 bis 16:30 UhrVeranstaltungsort
Haus der VBUWettinerstraße 11
42287 Wuppertal
Anmeldeschluss
1. November 2023Seminargebühr
im Mitgliedsbeitrag enthaltenDie Referenten
